Vergütungssätze des neu geplanten EEG


Dargestellt sind im Folgenden die Vergütungssätze nach der im April geplanten EEG Novelle (Energie Einspeisevergütungs Gesetzes). Ausgehend von einem Basissatz gültig für April 2012 sinkt die Vergütungshöhe jeden Monat um 1%. Von November an wird Absenkung anhand des Zubauvolumens Juli bis September ermittelt (variabler atmender Deckel). Die bis Ende Juni gültigen Vergütungssätze für vor Mitte Februar beim Versorger beantragte Anlagen finden Sie hier.


Vergütung ab Bis 10kWp Bis 1000kWp Bis 10000kWp
01.04.2012 19,50 Cent/kwh 16,50 Cent/kwh 13,50 Cent/kwh
01.05.2012 19,31 Cent/kWh 16,34 Cent/kWh 13,37 Cent/kWh
01.06.2012 19,11 Cent/kWh 16,17 Cent/kWh 13,23 Cent/kWh
01.07.2012 18,92 Cent/kWh 16,01 Cent/kWh 13,10 Cent/kWh
01.08.2012 18,73 Cent/kWh 15,85 Cent/kWh 12,97 Cent/kWh
01.09.2012 18,54 Cent/kWh 15,69 Cent/kWh 12,84 Cent/kWh
01.10.2012 18,36 Cent/kWh 15,53 Cent/kWh 12,71 Cent/kWh
Vergütungsfähig 80% 90% 100%

Beispiel: Bei einer Anlage von 5kWp, die am 01.04.2012 ans Netz geht, kommt der Anlagenbetreiber in den Genuss von 19,5Cent je kWh. Von der gesamtproduzierten Menge ist nur 80% vergütungsfähig. Der Rest des Stroms muss selbst verbraucht werden oder auf dem freien Markt verkauft werden (Marktintegrationsmodell).

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Aufgrund des neugefassten EEG lässt die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage nicht mehr einfach mittels Rentabilitätsrechnung mit Zinsfuß bzw. Amortisationsrechnung nachweisen sondern aufgrund des zukünftig eingesparten Stromeinkaufs. Da es nun günstiger ist Strom im Moment seiner Erzeugung selbst zu verbrauchen anstatt einzuspeisen spielt das Eingreifen des Betreibers im Wechselspiel Erzeugung/Verbrauch eine sehr viel wichtigere Rolle.

Beispiel: Eine einfache von uns angebotene Photovoltaikanlage von 5kWp produziert allein innerhalb dem Vergütungszeitraum von 20Jahren 900kWh Jahr für Jahr, im Großraum Nordrhein-Westfalen, selbst bei nicht ganz optimaler Ausrichtung – also mehr als 90.000kWh. Kosten von 12.0000€ vorausgesetzt (incl Wartungspauschale 50€/Jahr) kann ein Eigenheimbesitzer nun quasi seinen Strompreis auf 13Cent/kWh für 20 Jahre Strom festsetzen (danach sogar auf 0Cent). Der Strom vom Versorger wird für ihn im Gegensatz dazu mit 25Cent/kWh + erwartete Stromerhöhungen deutlich teurer.

Durch einfache Maßnahmen (Abstimmen des Einsatzzeitpunktes von Waschmaschine  oder Wärmepumpen auf stromerzeugende Tageszeiten sowie Einsatz von Zähler+Datenloggern zur Visualisierung) lässt sich der Eigenverbrauchsanteil auf bis zu 25% steigern; der Rest der Produktion wird zu obigen EEG Vergütungssatze ins Netz abgegeben, die allerdings nur mit 19,5Cent vergütet werden.

Durch den Einsatz eines Strommanagers, der Witterungsbedingungen berücksichtigt, und entsprechend der erwarteten Produktionsbedingungen variabel bestimmte Verbraucher ein und abschaltet lassen sich 45% Eigenverbrauch erzielen.

Um ein verbilligtes Einspeisen und teures Rückkaufen weit möglichst zu umgehen, macht die Erweiterung um ein Batteriesystems von ca. 6.000€ Sinn. Damit lässt sich der Eigenverbrauchsanteil auf 70% erhöhen.

Volleinspeisung oder Eigenverbrauch

Eigenverbrauch lohnt sich zunächst einmal für Hauseigentümer, die Ihr Haus selbst bewohnen. Vermieter sollten dagegen die Volleinspeisung wählen, da sie den Strom ja nicht selbst verbrauchen.

Beispiel: Rechnerisch lohnt sich für den eigenstromverbrauchenden Anlagenbesitzer die Volleinspeisung beispielsweise im Falle von 5kWp Anlagen, falls der Strompreis teurer als 19,5 Cent ist. Das dürfte in Deutschland immer der Fall sein.